Stellenbeschreibung
ARBEITSFÜHRUNG UND VERHALTEN
Verstöße gegen nachstehend genannte Punkte berechtigen den Arbeitgeber zur Abmahnung, im Wiederholungsfalle bzw. bei schwerwiegenden Verstößen zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrages.
Adresse/Telefon
Adressen- sowie Telefonnr. – Änderungen sind sofort im Büro bekanntzugeben.
Alkohol/Zigaretten
Für den Arbeitnehmer besteht während der Arbeitszeit absolutes Alkoholverbot! Das Rauchen im Gästezimmer, Wäscheoffice, Lagerraum, Flur sowie im Öffentlichen Bereich des Hotels ist absolut verboten.
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Aufenthalt am Arbeitsplatz
Ist außerhalb der Dienstzeit dem Arbeitnehmer nicht gestattet.
Arbeitsverhinderung
Bei Verspätungen, Verhinderungen sowie im Krankheitsfall muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber/den Vorarbeiter seines Objekts bzw. dessen Vertretung vor Dienstbeginn des betreffenden Tages benachrichtigen. Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes im Personalbüro abgeben. Spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit muss die Bescheinigung im Büro der Firma vorliegen. Dies gilt auch für den Postweg.
Etagenschlüssel/Objektschlüssel
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, sorgsam und gewissenhaft mit dem ihm ausgehändigten Schlüssel umzugehen. Nur der Arbeitnehmer darf für sich die Zimmertür öffnen. Die Rückgabe dieses Schlüssels am. Dienstende erfolgt ausschließlich an die Hausdame bzw. an den Vorarbeiter. Es ist verboten, den Schlüssel irgendwo abzulegen und den Arbeitsort zu verlassen.
Fundsachen/Gästeeigentum
sind unverzüglich an die Hausdamenabteilung weiterzuleiten. Sollte die Fundsache am Körper des Arbeitnehmers bzw. bei seinem Privatgegenständen gefunden werden, wird dies als Diebstahl angesehen und der Arbeitsvertrag wird fristlost gekündigt.
Hoteleigentum/Firmeneigentum
Der Arbeitsvertrag wird ebenfalls bei Mitnahme jeglichen Hotel- und Firmeneigentum fristlos gekündigt. Dies betrifft auch Bagatellsachen (z.B. Kugelschreiber, Briefumschläge, Reinigungsmaterial ect.)
Gästezimmer
Findet der Arbeitnehmer ein Zimmer, welches ihm für die Reinigung eingeteilt wurde, sauber vor, so hat er dieses unverzüglich dem Vorarbeiter zu melden. Es ist verboten, dieses Zimmer als „gereinigt“ anzukreuzen bzw. es als „gereinigt“ zu melden. Es ist verboten Lebensmittel im Gästezimmer zu verspeisen. Es ist verboten im Gästezimmer zu rauchen. Es ist verboten, Getränke und Lebensmittel aus der Minibar zu entnehmen. (Ausnahme: Bei Kontrolle der Minibar in einem Abreisezimmer sind Lebensmittel vom Gast zu entfernen und evtl. als Fundsache zu behandeln z.B. Kaviar) Es ist verboten im Gästezimmer fernzusehen. Kurze Kontrolle des technischen Zustands (15 Sek.) ist notwendig. Es ist verboten, vom Gästezimmer aus Telefongespräche zu führen. Telefongespräche, die der Arbeitnehmer vom Gästezimmer aus nach außen führt, haben eine fristlose Kündigung zur Folge. Es ist verboten, im Gästezimmer Telefongespräche entgegenzunehmen.
Kantine
Hier sind jeweils die Regeln der Hotels zu beachten. Zwecks Essensmarken wendet sich der Arbeitnehmer ausschließlich an den zuständigen Vorarbeiter.
Namensschilder
Müssen während der Arbeitszeit stets getragen werden. Das Namensschild wird dem Arbeitnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Sollte es beschädigt sein, gibt der Arbeitnehmer dieses Namensschild im Büro der Firma ab.
PersonaleinYgang
Dieser Ein-bzw. Ausgang ist ausschließlich vom Arbeitnehmer zu benutzen. Es ist grundsätzlich untersagt, das Hotel durch den Gästeeingang oder andere Eingänge zu betreten oder zu verlassen.
Persönliches Erscheinungsbild: Damen
Dezentes Make -up, gepflegte Fingernägel ohne Nagellack, lange Haare müssen mit unauffälligen Haarspangen zusammengebunden werden, nur einen klassischen Ohrring je Ohr, keine Gesichtspiercings oder Nasenring, max. 2 dezente Ringe pro Hand.
Persönliches Erscheinungsbild: Männer
Kein Gesichtspiercing oder Nasenring, keine Ohrringe, wenn überhaupt, sollte der Bart gepflegt sein (keinen 3 -Tage-Bart) Haare müssen gepflegt sein und dürfen höchstens nackenlang sein. Keinesfalls ist eine auf die Kopfhaut kahlrasierte „Frisur“ gestattet.
Persönliche Hygiene
Ordnung und Sauberkeit sollten das oberste Gebot sein. Dies gilt für den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers genauso wie für ihn persönlich.
Sollvorgaben
Die Anzahl/Sollvergabe der zu reinigenden Zimmer pro Stunde eines jeden Objektes basieren auf deinem Zeitraster der einzelnen Reinigungstätigkeiten in Abhängigkeit mit dem vom Auftraggeber geforderten Leistungen lt. Leistungsverzeichnis für die durchzuführende Arbeit. Die vorgegebene Sollvorgabe muss in der entsprechenden Zeit vom Arbeitnehmer nach einer zweiwöchige Einarbeitungszeit erfüllt werden. Die Arbeitnehmer obliegenden Tätigkeiten sind ordnungsgemäß und gewissenhaft auszuführen.
Ausübung von Gewalt u.ä.
Schlägereien des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz sind für den Arbeitgeber sowie für deren Auftragsgeber unzumutbar. Sollte der Arbeitnehmer in eine Schlägerei verwickelt sein, wird er fr istlos gekündigt. Der Arbeitgeber sieht sich nicht verpflichtet nach den Ursachen, bzw. nach dem Schuldigen zu fragen.
Umkleideräume
Aus Sicherheitsgründen weist der Arbeitgeber darauf hin, keine Wertgegenstände im Spind aufzubewahren. Das Aufbewahren von Fundsachen, Gäste – Hotel- oder Firmeneigentum im Spind ist verboten. Der Arbeitgeber bittet um absolute Sauberkeit in den Umkleideräumen, sowie in den Toiletten. Es ist verboten, Gästetücher sowie Guest -supplies, die für Gäste ausgelegt werden, zur persönlichen Hygiene zu gebrauchen.
Uniform
Die Uniform muss sauber und intakt sein und die richtige Paßform bzw. Größe haben. Die Schuhe dürfen nicht zu modisch sein, sie müssen flach und geschlossen sein. Socken, Strümpfe und Strumpfhosen sollen farblich zur Uniform passen. Das Tragen dieser Kleidungsstücke (auch Strümpfe, Socken, Strumpfhosen) ist Pflicht.
Zudringlichkeiten
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gegenüber Arbeitskollegen, Gästen, sowie den Mitarbeitern des Vertragspartners haben die fristlose Kündigung zur Folge.
Privatbesorgungen
Die Abwicklung privater Angelegenheiten hat der Arbeitnehmer in seiner Freizeit zu erledigen. Der Dienstplan wird wöchentlich geschrieben. Frei -Wünsche sind eine Woche vor Erstellung des Dienstplans dem zuständigen Vorarbeiter mitzuteilen.
Privatbesuche
Besuche von Familienangehörigen, Freunden, Verwandten des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz sind untersagt.